Heizkosten: Rechnen lohnt sich
Viele Mieter erhalten in diesen Tagen ihre Betriebskostenabrechnungen und fragen sich, ob die als warme Betriebskosten bezeichneten Kosten für Heizung und Warmwasser wohl auch bei anderen so hoch ausfallen. „Ob sich der eigene Energieverbrauch im normalen Rahmen bewegt oder deutlich über dem Durchschnitt liegt, lässt sich anhand der Abrechnung leicht feststellen“, sagte Dr. Andreas Schmeller, Energieberater bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Energieberater Dr. Andreas Schmeller
aus Berlin©Energiebüro Schmeller
Wer sich über seine Heizkosten wundert, sollte einmal den Wärmepreis und den Durchschnittsverbrauch seiner Wohnanlage sowie die eigenen Ausgaben für Heizung und Warmwasser überprüfen. Die unabhängigen Energieberater der Verbraucherzentrale helfen dabei und geben Hinweise, wie diese Kosten auf Dauer gesenkt werden können. Ab 200 Kilowattstunden pro Quadratmeter sollte man Alarm schlagen.
Der Diplomphysiker erläutert die dazu notwendigen Schritte mit Hilfe der Zahlen aus der Abrechnung:
1. Gesamtverbrauch des Gebäudes ermitteln:
Zunächst sucht man den gesamten Heizenergie- oder Brennstoffverbrauch des Gebäudes auf der Rechnung. Je nach Art der Heizung ist er in Litern Heizöl oder Kubikmetern Erdgas angegeben – das Ganze mal 10 ergibt etwa den gesamten Verbrauch der Liegenschaft in Kilowattstunden (kWh) für den Abrechnungszeitraum, normalerweise ein Jahr. Manchmal steht die Zahl schon in kWh in der Rechnung, zum Beispiel bei einer Fernwärmeheizung.
2. Energiekennwert berechnen:
Um diesen Verbrauch mit anderen vergleichen zu können, errechnet man den unbereinigten Energiekennwert des Gebäudes, also den Verbrauch pro Quadratmeter: Dazu teilt man den gesamten Heizenergieverbrauch in kWh (siehe 1.) durch die gesamte beheizte Fläche der Liegenschaft. Diese findet man in der „Aufteilung der (Gesamt-)Kosten“ bei den „Grundkosten“ unter „Gesamteinheiten“.
3. Verbrauch vergleichen:
Nun kann jeder einschätzen, ob die Heizkosten des Wohngebäudes im normalen Bereich liegen. „Ungewöhnlich hoch ist ein Heizenergieverbrauch etwa ab 200 Kilowattstunden pro Quadratmeter, bei großen Häusern schon vorher“, schätzt Dr. Schmeller ein und rät, spätestens ab diesem Verbrauch nach den Ursachen zu suchen. Oft könne man diese beheben und die Belastungen auf Dauer mit kompetenter Unterstützung senken.
4. Unabhängigen Rat zur Heizkostensenkung einholen:
„Häufig können die unabhängigen Energieberater der Verbraucherzentrale anhand der vorgelegten Abrechnungen und Wohnungsunterlagen oder mittels einer Besichtigung vor Ort Hinweise zu geeigneten Modernisierungen und Fördermitteln geben, mit denen die Mieter ihrem Vermieter eine Renovierung schmackhaft machen können“, erläutert der Verbraucherschützer. Weil das einem Fachmann in der Regel leichter fällt, unterstützt der Berater auch beim Abfassen eines entsprechenden Schreibens.
5. Verbrauch der Wohnung vergleichen:
Die beschriebenen Rechnungen kann man ebenfalls noch einmal für die eigene Wohnung anstellen. Erkennt man dabei, dass die eigene Wohnung deutlich über dem Durchschnittsverbrauch der gesamten Wohnanlage liegt, sollte man ebenfalls aktiv werden. Als hilfreich erweist sich oft eine Überprüfung alltäglicher Gewohnheiten beim Heizen und Lüften mit fachlicher Beurteilung durch den unabhängigen Energieberater.
6. Kosten vergleichen:
Doch selbst wenn der Verbrauch im durchschnittlichen Rahmen liegt, können der Energiepreis oder die Nebenkosten für Heizung und Warmwasser überteuert sein. Um das zu überprüfen, teilt man nun statt des gesamten Verbrauchs die gesamten Heizkosten der Liegenschaft durch die beheizte Wohnfläche. Laut Dr. Schmeller sind Ergebnisse ab etwa 15 Euro pro Quadratmeter und Jahr auffällig hoch.
Nach seiner Ansicht sei jeder gut beraten, der seine Heizkostenabrechnung einer gründlichen Prüfung unterzieht. Denn diese könne dem Fachmann auch nützliche Hinweise geben auf hohen Leerstand, überdimensionierte Fernwärme-Anschlussleistungen, formale oder technische Fehler. Aus seinen Beratungen weiß der Verbraucherschützer: „Es lohnt sich fast immer, einen unabhängigen Fachmann auf die Abrechnung schauen zu lassen – am besten auf die Rechnungen der letzten drei Jahre.“
Mehr dazu erfahren Verbraucher in der Energieberatung der Verbraucherzentrale sowie im Internet unter www.vzb.de. Ein Termin für die vom Bundeswirtschaftsministerium geförderte Beratung für fünf Euro kann vereinbart werden am landesweiten Termintelefon unter 01805 / 00 40 49 jeden Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr (14 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk abweichend).
Quelle: www.gomopa.net
Tags: jahresabrechnung, verbraucher, verbraucherzentrale